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Die Zentralstelle Bibliothekstantieme

Die Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in München, zu der sich verschiedene Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen haben. Die ZBT hat die Aufgabe gesetzliche Vergütungsansprüche geltend zu machen. Sie vereinnahmt für ihre Gesellschafter die Bibliothekstantieme nach § 27 Abs. 2 UrhG, soweit sich diese aus Bibliotheken der öffentlichen Hand, kirchlichen Büchereien, Werkbüchereien und Landesbibliotheken ergeben.

Seit dem Jahr 2011 macht sie auch Vergütungen für Nutzungen digitaler Lernplattformen an öffentlichen und privaten Schulen nach § 60a UrhG geltend. Zudem vereinnahmt die ZBT die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche aus § 60d i.V.m. 60h Abs. 1 und 3 UrhG a.F. für Text und Data Mining zu nicht kommerziellen Zwecken an Hochschulen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.  

Über die Abgeltung der urheberrechtlichen Ansprüche hat die ZBT Gesamtverträge mit Bund und Ländern abgeschlossen. Die relevanten Verträge der ZBT finden Sie hier.

Die ZBT ist eine abhängige Verwertungseinrichtung im Sinne des § 3 VGG und hat ihre Tätigkeit gemäß § 90 Abs. 2 VGG  gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt angezeigt.

Gesellschafter der ZBT sind die Verwertungsgesellschaften GEMA, VG BILD-KUNST, GVL, VGF, GWFF, VFF, VG MUSIKEDITION und VG WORT. Vertreten wird die ZBT durch den Vorstand der VG WORT, als geschäftsführende Gesellschafterin.