Die Zentralstelle Bibliothekstantieme
Die Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in München, zu der sich verschiedene Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen haben. Die ZBT hat unter anderem die Aufgabe Vergütungsansprüche geltend zu machen.
Sie vereinnahmt für ihre Gesellschafter die Bibliothekstantieme nach § 27 Abs. 2 UrhG, soweit sich diese aus Bibliotheken der öffentlichen Hand, kirchlichen Büchereien, Werkbüchereien und Landesbibliotheken ergeben.
Seit dem Jahr 2011 macht sie auch Vergütungen für Nutzungen digitaler Lernplattformen an öffentlichen und privaten Schulen nach § 60a UrhG geltend. Zudem vereinnahmt sie die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche aus § 60d i.V.m. 60h Abs. 1 und 3 UrhG a.F. für Text und Data Mining zu nicht kommerziellen Zwecken an Hochschulen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Über die Abgeltung dieser urheberrechtlichen Ansprüche hat die ZBT Gesamtverträge mit Bund und Ländern abgeschlossen.
Weiterhin besteht für den Unterricht an Volkshochschulen eine vertragliche Vereinbarung mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) über die Abgeltung von Ansprüchen nach §§ 60a Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. 60h Abs. 1 UrhG für die öffentliche Zugänglichmachung und die sonstige öffentliche Wiedergabe von Werken.
Alle relevanten Verträge der ZBT finden Sie hier.
Die ZBT ist eine abhängige Verwertungseinrichtung im Sinne des § 3 VGG und hat ihre Tätigkeit gemäß § 90 Abs. 2 VGG gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt angezeigt.
Gesellschafter der ZBT sind die Verwertungsgesellschaften GEMA, VG BILD-KUNST, GVL, VGF, GWFF, VFF, VG MUSIKEDITION und VG WORT. Vertreten wird die ZBT durch den Vorstand der VG WORT, als geschäftsführende Gesellschafterin.